Rückkehr zum Sport nach COVID-19
Die Sommersportsaison 2022 läuft aktuell auf Hochtouren und viele Sportler*innen freuen sich, dass sie nach der Corona-Pause endlich wieder an Wettkämpfen teilnehmen können. Dennoch sind auch in diesem Sommer die Corona-Inzidenzen hoch und viele Athlet*innen kämpfen mit den akuten, aber auch längerfristigen Folgen der Erkrankung.
Während zu Beginn der Corona-Pandemie noch Unklarheit herrschte, wie aktive Sportler*innen ihr Training sicher und geschützt vor Folgeerkrankungen wieder aufnehmen können, wurden derzeit in der Schweiz konkrete Protokolle für den Wiedereinstieg ins Training und den Wettkampfbetrieb erstellt.
Sport & Exercise Medicine Switzerland (SEMS), die Kardiologie des Universitätsspitals Zürich und Swiss Olympic erarbeiteten schweizweite Empfehlungen zur Rückkehr von Athlet*innen nach einer COVID-19-Impfung oder nach einer COVID-19-Infektion (oder Verdacht auf eine Infektion) in den Trainings- und Wettkampfbetrieb:
SARS-CoV-2 – Return to training and competition (unter Berücksichtigung acht verschiedener Szenarien mit unterschiedlichem Verlauf):
Zusammenfassend empfehlen die Autoren sowohl nach Erhalt der Impfung als auch nach Erkrankung eine ausdrücklich Sportpause zwischen 3 und 5 Tagen. Je nach Schwere der Symptomatik (nachgewiesene Pneumonie, nachgewiesene Myokarditis) wird ein Sportverbot bis zu 6 Monaten ausgeschrieben.
Zudem sollten sowohl bei symptomatischem als auch bei asymptomatischem Verlauf einige medizinische Untersuchungen (ausführliche Anamnese, Ruhe-EKG, Laboruntersuchung, usw.) erfolgen. Nach unauffälligem Abschluss der Untersuchungen wir zur graduellen Steigerung bis hin zur vollen Sporttauglichkeit geraten – unter ärztlicher Aufsicht!
Hierzu veröffentlichte der Dachverband des Schweizer Sports und das Nationale Olympische Komitee „Swiss Olympic“ am 01.05.2022 ein entsprechendes Protokoll (siehe Anhang):
Gradueller Return to Sport nach COVID-19:
Selbstverständlich erfordern auffällige Befunde aus den empfohlenen Untersuchungen weitere fachärztliche Abklärung.
Sollten im Zuge der Belastungssteigerung erneute Beschwerden auftreten, ist eine erneute ärztliche Vorstellung notwendig.